Klimaanlagen bei denen der Verdampfer direkt in den Räumen sitzt die gekühlt werden, brauchen natürlich keinen Frostschutz, da Kältemittel wie R410A oder 407C natürlich nicht eingefrieren kann. Bei diesen Anlagen muss eher auf eine vernünftige Winterregelung geachtet werden, hierzu aber in einem anderen Beitrag mehr.
Kaltwassersätze (Kaltwassererzeuger), vor allem wenn sie im freien aufgestellt sind brauchen dagegen unbedingt einen Frostschutz. Kaltwassersätze die im freien stehen werden deshalb ähnlich wie bei Autos mit einem Wasser- Glykol-Gemisch gefüllt. So wie bei diesem Kaltwassersatz der im freien aufgebaut ist und deshalb gegen Frost (Temperaturen unter 4 Grad) geschützt werden muss.
Je nach Mischungsverhältnis gefriert das Gemisch dann später wie bei 0 Grad. Allerdings wird mit steigendem Glykolgemisch auch der Wärmeübergang zwischen Wärmetauscher und Kühlmedium schlechter. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Wert (ja nach Ausstellungsgebiet) zwischen -15 und -30 Grad erreicht werden sollte. Es reicht also nicht einfach ganz viel Glykol in das System zu füllen, so dass zwar nichts mehr gefriert aber auch kaum Kälte übertragen wird. Es sollte wie folgt vorgegangen werden.
- Ausrechnung der ungefähren Füllmenge der Anlage auf der Wasserseite
- Menge (Mischungsverhältnis) ausrechnen
- Einfüllen von Wasser und Glykol
- Mit einer Spülpumpe das System spülen
- Wenn das nicht geht dann kann auch die im Gerät eingebaute Kaltwasserpumpe verwendet werden
- Kaltwasserpumpe in Betrieb nehmen
- Frostschutz mit einem Refraktometer messen
- Mischung anpassen
- Anlage für einige Zeit in Betrieb lassen
- Mischung auf Frostschutz kontrollieren und ggf. anpassen
Messen des Frostschutzes mit einem Refraktometer:
- Sicherstellen dass Glykol und Wasser vernünftig vermischt sind
- An der Entnahmestelle etwas Glykol-Wasser-Gemisch ablassen (so dass sichergestellt ist, das vermischtes Wasser geprüft wird
- Einige Tropfen auf die Glasplatte des Refraktometers geben
- Durch die Linse den Frostschutz bestimmen