Teil 1: Planung und Auslegung der Klimaanlage
Teil 2: Einbau Wärmepumpe mit Verrohren, Elektrischem und Lufttechnischem Anschluss
Teil 3 in Betriebnahme, Fertigstellung, Verbesserung
So nun ist es endlich so weit die Klimaanlage ist eingeschaltet und die Inbetriebnahme kann beginnen. Zuerst habe ich mir noch eine Webseite erstellt auf der ich alle Eingänge, Ausgänge und die digitalen Merker der LOGO sehe, das ist nicht nur für die Inbetriebnahme gut, sondern auch mal später für eine eventuelle Störungssuche und für einen Blick aus der "Ferne". Zudem gab es noch einen Handbetriebsschalter, mit dem Anlage per Mausklick eingeschaltet werden kann.
Zudem ist es über die Software "logo soft comfort" wirklich einfach die Anlage in Betrieb zu nehmen, da man eine online Darstellung machen kann. Zu sehen am dem grünen Balken oben links. So sind alle online die rot sind geschaltet (bzw. aktiv) und alle anderen nicht. So kann man wunderbar sehen, bis wohin geschaltet wurde und wo noch eine "und", "oder" Verknüpfung, ein Schalter oder ein Eingang fehlt damit die Klimaanlage läuft.
Zudem gab es noch ein neues Bild für die Weboberfläche der Wärmepumpe. Jetzt noch mit Betriebsstunden und Wartungsintervall.
Zudem habe ich die VM-Parameterliste angepasst
Und die Steuerung mit der LOGO Soft noch einmal überarbeitet
Jetzt ist auch noch alles vom Handy oder Tablett aus bedienbar.
Die Wärmepumpe habe ich im Heizbetrieb in Betrieb genommen da es gerade Winter ist. Sind alle drei Zimmer offen kommt bei jedem Zimmer zwischen 35 und 40 Grad warme Luft an. Bei den Tellerventilen bin ich zwischen 2 und 3 Metern pro Sekunde, je nach Länge und Bogen. So komme ich ziemlich genau auf meinem am Anfang gerechneten Volumenstrom. Das vierte Zimmer habe ich nun weg gelassen, da sonst die Luftmenge nicht ausreichen würde bzw. doch stark einbrechen würde. Ich bin mit der Werten mehr als zufrieden, das ist perfekt.
Damit ist die Wärmepumpe fertig in Betrieb genommen und kann ihre Arbeit für viele Jahre aufhnemen.
Im Abtaubetrieb sieht man erst wie viel Wasser bei einer Wärmepumpe entsteht.
Die Vereisung des Verdampfers (im Heizbetrieb) ist perfekt. Wunderbar gleichmäßig, schön zu sehen die einzelnen Rohe des Venturiverteilers und dann die Verdampfungsstrecke am Wärmetauscher entlang. Deshalb ist es auch ein Mitsubishi electric Gerät und nicht so eine Baumarkt Krüge.
Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen dass Klimaanlagen nicht einfach jeder so einbauen darf, auch nicht im Privaten Haus. Da man Kältemittel schon nicht einfach kaufen kann. Also wer keine Zertifizierung hat bzw. gar nicht in einem Betrieb arbeitet der Zertifiziert ist, bitte keine Arbeiten mit Kältemittel oder an Anlagen die mit Kältemittel arbeiten.
Auszug aus der CHEMKlimaschutzV
Die ChemKlimaschutzV enthält in § 5 Regelungen zur Ausbildung und Zertifizierung des Personals. Diese Regelungen gelten ergänzend zu Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014.
Damit dürfen bestimmte Arbeiten an entsprechenden Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) nur von Personen durchgeführt werden, die eine persönliche Sachkundenbescheinigung gem. § 5 ChemKlimaschutzV vorweisen können.
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, Arbeiten an seinen Anlagen nur durch sachkundige und entsprechend zertifizierte Personen und Betriebe ausführen zu lassen. Neben Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Stilllegung und Rückgewinnung der Kältemittel sind insbesondere die Dichtheitskontrollen davon betroffen, da die Anlagen strengen Emissionsvorgaben (maximal zulässiger Kältemittelverlust nach § 3 ChemKlimaschutzV) genügen müssen.
Die allgemeinen Anforderungen nach Art. 3 und Art. 4 (1) sowie die Ausbildungs- und Zertifizierungsanforderungen nach Art. 10 der VO (EU) Nr. 517/2014 sind für alle Anwendungen bzw. Tätigkeiten nach Art. 10 (1) unabhängig von der Füllmenge an F-Gasen zu erfüllen. Bereits seit 4. Juli 2008 sind damit Arbeiten an Klimageräten mit Eingriff in den Kältemittelkreislauf durch den Laien nicht mehr erlaubt. Dazu gehört nach Auffassung des Umweltbundesamtes auch bereits das Zusammenfügen von Kältemittelleitungen z.B. mittels sog. Schnappmechanismen.
Dagegen gelten die Anforderungen an die Dichtheitskontrolle nach Art. 4 (1) der VO (EU) Nr. 517/2014 in Verbindung mit § 3 (1) ChemKlimaschutzV nur für Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr enthalten (bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen mit zehn oder mehr Tonnen CO2-Äquivalent).
Für folgende Tätigkeiten ist eine Sachkundebescheinigung nach § 5 (2) ChemKlimaschutzV in Verbindung mit Art. 10 (1) der VO (EU) Nr. 517/2014 erforderlich:
Tätigkeiten an ortsfesten Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen, sowie Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern, die fluorierte Treibhausgase enthalten (seit 01.07.2017 auch für letztere verpflichtend)
Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten
Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern, die fluorierte Treibhausgase enthalten
Tätigkeiten an elektrischen Schaltanlagen, die Schwefelhexafluorid enthalten (seit 01.07.2017 auch für Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Stilllegung und Rückgewinnung von F-Gasen aus anderen ortsfesten elektrischen Schaltanlagen als Hochspannungsschaltanlagen verpflichtend)
Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen oder anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, und nicht in Nr. 1 erfasst sind.